Existenzgründung

Existenzgründung

von: Joachim S. Tanski, Andreas Schreier, Steffen Thoma

Haufe Verlag, 2002

ISBN: 9783448049770

Sprache: Deutsch

127 Seiten, Download: 479 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen PC, MAC, Laptop


 

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Existenzgründung



Das Geschäft führen Was Sie fürs Finanzamt tun müssen
(S. 105-106)

Nur wenigen macht es Spaß, mit dem Finanzamt zu kommunizieren. Wahrscheinlich gehören auch Sie nicht zu diesen wenigen Menschen. Aber gerade deshalb sei eine kurze Vorbemerkung gestattet.

Über das Finanzamt lassen wir dem Staat jenes Geld zukommen, welches dieser benötigt, um uns ein „kuscheliges Nest" zu bauen. Dazu gehört auch, dass der Staat Ihnen als Existenzgründer verschiedene Hilfen an die Hand gibt, die letztlich aus Steuergeldern bezahlt werden. Dies können zum Beispiel staatlich finanzierte Beratungen genauso sein wie Kredite zu geförderten Zinssätzen oder steuerliche Erleichterungen. Dem steht dann freilich gegenüber, dass wir auch unseren „Obolus" entrichten müssen, wenn die Geschäfte gut laufen. Ob Sie Ihre steuerlichen Pflichten selbstständig erfüllen, oder ob Sie diese einem Steuerberater übertragen, müssen Sie selbst entscheiden. Doch sollten Sie, um alle steuerlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, auf professionelle Unterstützung nicht verzichten.

Die ersten Kontakte mit dem Finanzamt

Ihre steuerliche Anmeldung haben Sie bereits vor der Betriebseröffnung beim Finanzamt abgegeben. Daraufhin erhielten Sie eine Steuernummer, unter der Ihr Unternehmen von nun an geführt wird. Diese Steuernummer gilt für alle Steuerarten einschließlich der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

Sofern Sie in der steuerlichen Anmeldung einen Schätzgewinn angegeben haben, erhalten Sie für die gewinnabhängigen Steuern einen Steuerbescheid, dem die Vorauszahlungsbeträge und -termine zu entnehmen sind.

Viele Aufwendungen fallen bereits vor der Betriebseröffnung an. All diese Vorlaufkosten können den späteren Gewinn mindern. Notieren Sie alle Kosten genau und heben Sie auch alle dazugehörenden Belege geordnet auf.

Hat sich die Gründung des Unternehmens über einen Jahreswechsel erstreckt, so können Ihre Kosten als Betriebsausgaben bereits im abgelaufenen Jahr Ihre sonstigen Einkünfte mindern. Ebenso erhalten Sie die bereits gezahlten Vorsteuern vom Finanzamt erstattet. Beides kann eine interessante Liquiditätshilfe sein.

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