Crashkurs kaufmännisches Rechnen

Crashkurs kaufmännisches Rechnen

von: Matthias Nöllke

Haufe Verlag, 2003

ISBN: 9783448055818

Sprache: Deutsch

191 Seiten, Download: 1192 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen PC, MAC, Laptop


 

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Crashkurs kaufmännisches Rechnen



Das 1x1 der Kostenrechnung (S. 63-64)

Egal, ob in einem kleinen Betrieb oder einem Großkonzern, auf die Kosten kommt es an. Sie sind die zentrale Kenngröße in allen Unternehmen. Daher ist es erforderlich, möglichst gut über die Kosten Bescheid zu wissen. Welche Kosten gibt es, wo entstehen sie und welche Produkte oder Dienstleistungen verursachen welche Kosten? Genau mit diesen Fragen beschäftigt sich die Kostenrechnung.

Kostenrechnung ist keine Buchführung

Kostenrechnung und Buchführung hängen zwar eng miteinander zusammen, denn sie greifen zum großen Teil auf die gleichen Rohdaten zurück. Und doch erfüllen sie ganz unterschiedliche Aufgaben. Denn die Buchführung dokumentiert die geschäftlichen Zahlen vor allem für Außenstehende, in erster Linie für das Finanzamt, aber auch für Banken, Teilhaber oder mögliche Geldgeber. Für die Buchführung gibt es gesetzliche Bestimmungen. Ganz anders bei der Kostenrechnung: Jedes Unternehmen kann selbst entscheiden, ob und in welcher Form es Kostenrechnung einsetzen will. Die Kostenrechnung hat nicht die genaue Dokumentation vergangener zum Ziel, sondern will eine verlässliche Datenbasis für künftige Entscheidungen liefern.

Was sind überhaupt Kosten?

Im Verständnis der Betriebswirtschaftslehre sind Kosten der "bewertete Verzehr von Gütern und Dienstleistungen mit dem Ziel betrieblicher Leistungserstellung". Das klingt vielleicht ein wenig abstrakt. Und doch enthält diese Definition alles, was man wissen muss:

- "Der bewertete Verzehr von Gütern und Dienstleistungen ...": Güter und/oder Dienstleistungen werden verbraucht. Dieser Verbrauch muss bewertet, also in Geld umgerechnet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsächlich Geld ausgegeben wurde.

- "... mit dem Ziel betrieblicher Leistungserstellung": Ausgaben, die nicht in Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen, werden von der Kostenrechung nicht berücksichtigt. Sie gelten als "neutraler Aufwand".

Die kalkulatorischen Kosten

In einigen Fällen hat zwar ein "Verzehr" stattgefunden, doch es ist kein Geld geflossen. Zum Beispiel wenn sich die Geschäftsräume in Besitz des Inhabers befinden. Dann kann es sinnvoll sein, "kalkulatorische Kosten" anzusetzen. Kosten, die zwar nicht auf dem Bankkonto zu Buche schlagen, die Sie aber ansetzen sollten, um zu einem realistischen Ergebnis zu kommen.

Das Fahrradfachgeschäft

Herr Ebsen ist Inhaber eines Fachgeschäfts für Fahrräder. Die Ladenräume in guter Lage gehören ihm; er muss keine Miete bezahlen. Das Geschäft läuft gut und Herr Ebsen denkt daran, in einem anderen Stadtteil eine Filiale zu eröffnen. Es empfiehlt sich, für das Stammhaus, das ja mietfrei genutzt wird, eine "kal_ kulatorische Miete" anzusetzen. Ansonsten käme Herr Ebsen zu einem unrea_ listisch guten Ergebnis, das er mit seiner Filiale nie erreichen könnte. Erst wenn das Stammhaus auch mit kalkulatorischer Miete, ein gutes Ergebnis erzielt, läuft es wirklich rentabel.

Die kalkulatorischen Kosten dienen also in erster Linie dazu, Vergleiche herzustellen, unterschiedliche Ausgangsbedingungen einzuebnen, um Ihr Untersuchungsobjekt realistisch zu beurteilen. Außer der kalkulatorischen Miete gibt es noch kalkulatorische Zinsen, kalkulatorische Abschreibungen und - wichtig für inhabergeführte Betriebe - den kalkulatorischen Unternehmerlohn.

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