Vertragsrecht - Die Grundlagen des Wirtschaftsrechts

Vertragsrecht - Die Grundlagen des Wirtschaftsrechts

von: Thorsten Richter

Verlag Franz Vahlen, 2009

ISBN: 9783800636051

Sprache: Deutsch

535 Seiten, Download: 14975 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

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Vertragsrecht - Die Grundlagen des Wirtschaftsrechts



1. Teil Bedeutung, Aufgaben und Begriffe – Welche Bedeutung und Aufgaben haben Verträge? Wo findet man Informationen? Welche Grundbegriffe gibt es? (S. 1)

I. Bedeutung

Die Bedeutung von Verträgen kann anhand von einzelnen Parametern nur ungefähr eingeschätzt werden. Genaue Zahlen gibt es angesichts fehlender Erhebungs- und Meldepflichten für Verträge in Deutschland nicht. Trotzdem kann man sich anhand der nachfolgenden Informationen ein Bild machen.

1 Juristische Bedeutung

13 Welche juristische Bedeutung hat der Vertrag?

Der Vertrag wird von den Juristen selbst als Haupterscheinungsform des Rechtsgeschäfts bezeichnet (Palandt/Ellenberger, Einf. v. § 145, 1), und dient damit als wichtigstes Mittel zur Verwirklichung der Privatautonomie. Wenn diese Aussagen auch etwas abstrakt klingen, verdeutlichen sie letztlich, dass mit einem Vertrag die Parteien in eigener Verantwortung bestimmen können, was zwischen ihnen als „richtig oder falsch" gelten soll (Palandt a. a. O.).

Diese überragend wichtige juristische Bedeutung des Vertrags kann darüber hinaus auch daran abgelesen werden, wie oft vertragliche Streitigkeiten vor Gericht ausgefochten werden müssen. Betrachtet man die Verfahrensgegenstände vor deutschen Zivilgerichten, machen Streitigkeiten aus dem Vertragsrecht einen Großteil der täglichen Arbeit aus.

Beispiele der juristischen Bedeutung Miet- und Kaufverträge – Die Statistik der vor dem Amtsgericht erledigten Zivilsachen in den Jahren 2003 bis 2007 wird von Streitigkeiten im Wohnungsmietrecht (= Mietverträge) und Kaufrecht (= Kaufverträge) angeführt. Werk- und Dienstverträge – Nach dem Verkehrsunfallrecht findet sich dann auf Platz 4 schon wieder ein typisches Vertragsrechts-Thema, das Bau- und Architektenrecht (Quelle: Justizgeschäftsstatistik, am 16.12.2008 herausgegeben vom Statistischen Bundesamt, Wiesbaden, Fachserie 10, Reihe 2.1, 2007, Seite 11, Schaubilder, www.destatis.de)

Somit verwundert es nicht, dass sich viele Rechtsvorschriften direkt mit Verträgen beschäftigen. Wie viele Vorschriften es zum Vertragsrecht gibt, kann nur erahnt werden. Allein im BGB finden sich in den Vorschriften §§ 433 bis 811 BGB eine Vielzahl von Vorschriften zu einzelnen Schuldverhältnissen. Bei der Anwendung dieser Vorschriften wird aber nicht nur von den Juristen oftmals bemängelt, dass der Vertrag nicht vollständig im Gesetz geregelt ist (Palandt/Ellenberger, Einf. v. § 145, Rn. 1), sondern vieles der Rechtsprechung überlassen wird. Dem ungeübten Leser wären zuweilen ein paar deutlichere und vollständigere Vorschriften lieber.

Beispiele für Regelungsorte Der Vertrag wird mitten im 1. Teil des BGB in der Überschrift zum Titel 3 erwähnt. Es fehlen vollständige gesetzliche Regelungen zu verschiedenen Beendigungsformen eines Vertrages (allenfalls werden Kündigungsfristen bestimmt, z. B. §§ 621 ff. BGB). Die für das Zustandekommen des Vertrages erforderlichen Willenserklärungen werden in den §§ 145 ff. BGB nur zum Teil ausdrücklich geregelt. In den §§ 433 bis 811 BGB werden nur die wesentlichsten Wirkungen verschiedener Vertragstypen aufgeführt.

2 Betriebswirtschaftliche Bedeutung

14 Welche betriebswirtschaftliche Bedeutung hat der Vertrag?

Betrachtet man allgemein verschiedene Bereiche des wirtschaftlichen Handelns, so ergibt sich eine große Bedeutung des Vertrags aus folgenden Erwägungen heraus: Im , Baubereich werden in Deutschland viele Millionen € verbaut. Dieses geschieht aufgrund von Werkverträgen.

Im , Bankenbereich werden jährlich viele Kreditverträge abgeschlossen, um den nötigen Finanzbedarf abzudecken. Die , Versicherungen melden immer neue Rekorde an verkauften Versicherungen – das bedeutet eine große Anzahl an Versicherungsverträgen. In Deutschland existieren mehrere Millionen Arbeitsverhältnisse, die alle durch einen Arbeitsvertrag begründet wurden.

Der , Warenverkehr allein in Deutschland setzt täglich ein hohes Volumen um. Hinter diesen Verträgen stehen Kaufverträge. Die betriebswirtschaftliche Bedeutung soll exemplarisch am Beispiel des Kaufvertrags näher vertieft werden.

Fall 2 Autoverkauf unter Unbekannten.

Der Unternehmer Karl Stehling hat eine florierende Firma namens Automobile Stehling Import/Export GmbH in Hamburg und sucht im Internet regelmäßig nach interessanten Angeboten. Auf der Seite des Kfz-Händlers Volker Klapper aus Dresden fallen ihm drei weiße Lieferwagen auf. Nach einem Telefonat mit Klapper macht Stehling sich sofort auf den Weg nach Dresden. Kfz-Händler Volker Klapper hat nach der Internetannonce viele Anfragen bekommen.

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