IFRS-Rechnungslegung - Konzept, Regeln und Wirkungen (Vahlen Handbücher der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften)

IFRS-Rechnungslegung - Konzept, Regeln und Wirkungen (Vahlen Handbücher der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften)

von: Wolfgang Ballwieser

Verlag Franz Vahlen, 2009

ISBN: 9783800636532

Sprache: Deutsch

266 Seiten, Download: 1964 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

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IFRS-Rechnungslegung - Konzept, Regeln und Wirkungen (Vahlen Handbücher der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften)



1. IFRS als EU-weite Rechnungslegungsnormen (S. 1)

Die International Financial Reporting Standards oder IFRS sind aufgrund der EG-Verordnung Nr. 1606/2002 grundsätzlich seit dem Jahr 2005 obligatorisch für die Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen in der EU (vgl. § 315a Abs. 1 und 2 HGB für Deutschland).

Kapitalmarktorientierte Unternehmen weisen Eigen- oder Fremdkapitaltitel auf, die an einem organisierten Markt gehandelt werden. Die IFRS dürfen – wenn, dann nur in Gänze – wahlweise auch für den Konzernabschluss nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen (§ 315a Abs. 3 HGB) und für den publizierten Jahresabschluss einer großen Kapitalgesellschaft, der dann den Namen Einzelabschluss trägt (§ 325 Abs. 2a Satz 1 HGB), verwendet werden.

Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften und bestimmte andere Unternehmen dürfen gleichermaßen mit dem Einzelabschluss nach IFRS informieren. Die IFRS ersetzen damit in weiten Teilen die Regelungen des HGB. Die einheitliche Bilanzierung nach IFRS von den betroffenen Unternehmen in der EU erhöht die Vergleichbarkeit von deren Abschlüssen, wenn die Regeln in den jeweiligen Ländern einheitlich angewendet werden. Letzteres ist nicht selbstverständlich.

Durchsetzungs- oder Enforcement- Institutionen, die wie die seit 2005 tätige Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) eigens geschaffen wurden, sollen neben Schulungsangeboten, Abschlussprüfern und Aufsichtsorganen dafür sorgen.

Im Juli 2007 schlug die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) vor, die IFRS in den Vereinigten Staaten von Amerika als gleichwertig zu den US-GAAP (US-Generally Accepted Accounting Principles), welche von in den USA börsennotierten Unternehmen grundsätzlich angewendet werden müssen, anzuerkennen.

Die SEC verzichtete daraufhin im ersten Schritt ab November 2007 auf eine Überleitungsrechnung (reconciliation) von Gewinn und Eigenkapital nach IFRS auf korrespondierende Größen nach US-GAAP. Im November 2008 schlug die SEC im zweiten Schritt vor, die IFRS bis zum Jahr 2014 auch für US-amerikanische Gesellschaften verpflichtend zu machen.

Es bleibt abzuwarten, wie die neue US-Administration das Projekt vorantreibt. Die neue SEC-Vorsitzende Mary Schapiro kündigte bereits Mitte Januar 2009 im US-Senat an, dass die IFRS für US-Unternehmen nicht mehr erste Priorität haben sollten.

Diese Entwicklung ist Resultat des im Jahr 2002 durch das sog. Norwalk Agreement eingeleiteten Konvergenzprojekts von International Accounting Standards Board (IASB) und Financial Accounting Standards Board (FASB), zu dem die EU und die SEC10 im April 2005 in Washington einen Fahrplan verabschiedet haben, nach dem die IFRS „so schnell wie möglich, spätestens aber bis 2009" auch in den USA gelten sollten.

Daraus entstand im Februar 2006 ein Memorandum of Understanding (MoU) zwischen FASB und IASB, das im September 2008 vervollständigt wurde. Mit der Akzeptanz am größten Kapitalmarkt der Welt in den USA nimmt die Bedeutung von IFRS über die EU und viele weitere Nationen hinaus13 entscheidend zu.

Gemäß IAS 1.7 bestehen die IFRS aus

(a) International Financial Reporting Standards (IFRS),

(b) International Accounting Standards (IAS) und

(c) Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und des Standing Interpretations Committee (SIC).

Der Selbstbezug von IFRS ist ungewöhnlich, schafft aber inhaltlich keine Probleme. Jedoch sind die IFRS (noch) kein abgeschlossenes Werk.

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