WISO: Versicherungsberater

WISO: Versicherungsberater

von: Thomas J. Kramer, Kai Dietrich

Campus Verlag, 2010

ISBN: 9783593408224

Sprache: Deutsch

256 Seiten, Download: 3120 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen PC, MAC, Laptop


 

eBook anfordern

Mehr zum Inhalt

WISO: Versicherungsberater



Berufsunfähigkeitsversicherung (S. 70-71)

Rund 200 000 Arbeitnehmer trifft es jedes Jahr in Deutschland: Diagnose Berufsunfähigkeit. Schon bisher konnte die staatliche Unterstützung in Form von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten für die Betroffenen kaum den bisherigen Lebensstandard sichern, und seit 2001 ist es noch weniger geworden. Besonders Berufstätige, die 1961 oder später geboren sind, müssen bei den Renten erhebliche Kürzungen hinnehmen. Und Berufseinsteiger erhalten überhaupt nichts. Eine private Zusatzabsicherung ist also wichtiger denn je, besonders dann, wenn größere finanzielle Verpflichtungen bestehen.

Das unterschätzte Risiko

Gegen das Risiko Berufsunfähigkeit hilft aber doch eine Unfallversicherung, meinen viele Berufstätige. Das ist leider falsch! Rund 90 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit sind Folge einer Krankheit, nicht eines Unfalls. Die Krankheitsursachen sind vielfältig: psychische Erkrankungen, Rückenbeschwerden, Krebserkrankungen, Herz-Kreislauf-Schwäche, Schlaganfall oder auch Depressionen, um nur die wichtigsten zu nennen. Dieses Risiko kann nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU-Versicherung) abmildern.

Die staatlichen Leistungen bei Berufsunfähigkeit

Eine Horrorvision: Gestern noch eine hoch bezahlte Führungskraft – morgen vielleicht noch in demselben Unternehmen, aber in der Pförtnerloge? Für Jüngere ist Derartiges nicht mehr undenkbar, seit die Reform der Invalidenrente beschlossen wurde. Denn dadurch wurde eine drastische Absen kung der staatlichen Leistungen für alle Berufstätigen Wirklichkeit, die zum 1. Januar 2001 noch keine 40 Jahre alt waren.

Die alte Regelung bis Ende 2000

Die alte Regelung sah so aus: Musste jemand aus Gesundheitsgründen seinen bisherigen Beruf aufgeben, brauchte er nur Angebote zu akzeptieren, die seiner Position und Qualifikation entsprachen. War er auch da nur zu weniger als 50 Prozent einsetzbar und wurde das per Gutachten bestätigt, bekam er eine staatliche Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU-Rente). Wer darüber hinaus nicht mehr in der Lage war, drei Stunden pro Tag einer leichten Tätigkeit nachzugehen, hatte Anspruch auf die höhere Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente). Auch wenn BU-Rentner keine für sie passende leichte Tätigkeit finden konnten, erhielten sie oftmals eine EU-Rente. In Zahlen: Die EU-Rente entsprach etwa der Rente, die der Invalide bei Fortführung seines Berufes mit 60 Jahren erhalten hätte. Die BU-Rente belief sich auf rund zwei Drittel dieses Wertes. Dass schon bei dieser Regelung niemand Reichtümer ansammeln konnte, zeigt die Tatsache, dass im Jahr 2000 eine monatliche EU-Rente im Durchschnitt gut 800 Euro betrug, eine BU-Rente nur gut 600 Euro.

Die neue Erwerbsminderungsrente

Seit der Reform werden beide Rentenarten zusammengefasst: in der sogenannten Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Für alle nach dem 2. Januar 1961 Geborenen ist in einer Art Stufenplan festgelegt, wer wann wie viel Geld bekommt. Die ganze EM-Rente erhält nur noch derjenige, der wie früher bei der EU-Rente nicht mehr in der Lage ist, für drei Stunden täglich einem leichten Job nachzugehen. Dabei entspricht die EM-Rente mit Abstrichen etwa der alten EU-Rente, also dem Betrag, den der Invalide bei einem Renteneintritt im 60. Lebensjahr erhalten hätte. Wer noch mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf die halbe EM-Rente. Er kann auf die volle EM-Rente hoffen, wenn sich keine leichte Tätigkeit für ihn findet. Wer aber vom Gutachter noch für fit genug gehalten wird, sechs Stunden täglich durchzuhalten, erhält – nichts!

Kategorien

Service

Info/Kontakt