Das Testament- Konkrete Anleitungen für alle Lebensmodelle - vom Single bis zur Patchwork-Familie. Wie Sie Streit vermeiden und Steuern sparen. Mit Erbschafts- und Pflichtteilsreform 2009. Mit zusätzlichem Online-Service

Das Testament- Konkrete Anleitungen für alle Lebensmodelle - vom Single bis zur Patchwork-Familie. Wie Sie Streit vermeiden und Steuern sparen. Mit Erbschafts- und Pflichtteilsreform 2009. Mit zusätzlichem Online-Service

von: Bernhard F. Klinger

Linde Verlag Wien Gesellschaft m.b.H., 2009

ISBN: 9783709403617

Sprache: Deutsch

169 Seiten, Download: 896 KB

 
Format:  EPUB, PDF, auch als Online-Lesen

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Das Testament- Konkrete Anleitungen für alle Lebensmodelle - vom Single bis zur Patchwork-Familie. Wie Sie Streit vermeiden und Steuern sparen. Mit Erbschafts- und Pflichtteilsreform 2009. Mit zusätzlichem Online-Service



KAPITEL 9 Das Testament für überschuldete Kinder (S. 89-90)


Kinder, die zur Verschwendung neigen oder – nach einer gescheiterten Firmengründung – nicht unbedingt aus eigenem Verschulden überschuldet sind, bereiten ihren Eltern schlaflose Nächte am laufenden Band, zumal die Aussichten auf Prob - lemlösung meist nicht gegeben sind. Solange Vater oder Mutter noch leben, können sie ihre Problemkinder zur Sicherung des Lebensunterhalts finanziell unterstützen oder sogar Schulden der Kinder bei Banken und sonstigen Gläubigern ablösen. Werden die Eltern älter, selbst gebrechlich oder schwer krank, stehen sie allerdings vor der schwierigen Frage, wie im Erbfall der eigene Nachlass für die weitere Versorgung der Kinder erhalten und dem Zugriff von Gläubigern entzogen werden kann. Mit einem klug gestalteten Testament können die Eltern den Verlust des Vermögens für die Familie vermeiden und den laufenden Unterhalt für das verschwenderische oder – aus welchem Grund auch immer – verschuldete Kind sichern.


Enterbung des Sorgenkindes

Keine sinnvolle Lösung stellt es dar, wenn Eltern das verschwenderische oder überschuldete Kind enterben und ein anderes Familienmitglied als Alleinerben einsetzen. Enterbte Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils (vgl. Seite 150). Eltern müssen daher damit rechnen, dass ein Kind, das in eine finanzielle Schieflage geraten ist, nach dem Tod eines Elternteils seinen Pflichtteil einfordern wird. Gläubiger des Kindes können diesen Pflichtteilsanspruch aber nur dann pfänden, wenn er durch Vertrag mit den Erben anerkannt oder durch Klage geltend gemacht geworden ist (§ 852 ZPO).

Eltern, die daran denken, ihrem Sorgenkind den Pflichtteil zu entziehen, werden nach Beratung durch einen Erbrechtsexperten schnell feststellen, dass der Gesetzgeber die Voraussetzungen für eine Pflichtteilsentziehung in § 2333 BGB außerordentlich eng gefasst hat. Der Pflichtteilsentziehungsgrund des ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels (§ 2333 Nr. 5 BGB) ist angesichts des heutigen Wertewandels weitgehend bedeutungslos und wird von der Rechtsprechung zum Beispiel bei gewerbsmäßigem Glücksspiel, nicht aber bei Trunksucht oder Prostitution angenommen.


Pflichtteilsverzicht vor dem Erbfall

Eltern, die etwa einen größeren Kreditbetrag im Namen des überschuldeten Kindes an einen Gläubiger bezahlen, können dies davon abhängig machen, dass das Kind einen notariell beurkundungspflichtigen Pflichtteilsverzicht erklärt. In diesem Fall hätte das Kind bei einer Enterbung keinen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem testamentarischen Erben mehr. Im Pflichtteilsverzichtsvertrag könnte außerdem bestimmt werden, dass bei Schuldenfreiheit des Kindes zum Zeitpunkt des Erbfalls der Verzicht nicht mehr gilt. Hier ist aber darauf zu achten, dass der Begriff der „Schuldenfreiheit“ präzise definiert wird.

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