Basis-Know-how: Betriebswirtschaft - Was Sie für die Praxis wissen müssen

Basis-Know-how: Betriebswirtschaft - Was Sie für die Praxis wissen müssen

von: Ottmar Schneck

Campus Verlag, 2000

ISBN: 9783593364216

Sprache: Deutsch

291 Seiten, Download: 6234 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen PC, MAC, Laptop


 

eBook anfordern

Mehr zum Inhalt

Basis-Know-how: Betriebswirtschaft - Was Sie für die Praxis wissen müssen



II Entscheidungen im Betrieb: 1 Grundlagen der Entscheidungs- und Spieltheorie

Entscheidungstheoretische Grundlagen

Normative und deskriptive Betrachtungsweise

Grundsätzlich lassen sich zwei Richtungen der Entscheidungstheorie unterscheiden: Wenn gefragt wird, wie in der Realität tatsächlich entschieden wird, so handelt es sich um die deskriptive Entscheidungstheorie. Bei der Fragestellung, wie in der Realität entschieden werden soll, spricht man von der normativen Entscheidungstheorie bzw. Entscheidungslogik. Die deskriptive Richtung wird auch als empirisch-realistische Entscheidungstheorie bezeichnet. Basierend auf der Überzeugung, dass es sich bei der Betriebswirtschaftslehre um eine Realwissenschaft handelt, sollen Aussagen erarbeitet werden, die auf empirisch gewonnenen Erfahrungen über reales Entscheidungsverhalten von Menschen als Individuen in Gruppen beruhen. Im Sinne der kognitiven Prozesse bei der Zielfindung sollen Wahrnehmungs-, Urteils-, Erinnerungs-, Denk- und Vorstellungsprozesse bei einer Entscheidung untersucht werden. Auch der Entscheidungsanlass, Informations-, Beschaffungs- und Verarbeitungsprobleme sowie Organisationsfragen während des Entscheidungsprozesses sind Gegenstand der deskriptiven Entscheidungstheorie. Die normative Entscheidungstheorie setzt Ziele bzw. Zielbündel von Entscheidungsträgern voraus. Gleichermaßen wird von einer gegebenen Entscheidungssituation und dem Vorhandensein von mehr als nur einer Handlungsalternative ausgegangen. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht dann der Wahlakt bzw. die Ermittlung der vorteilhaftesten bzw. optimalen Handlungsalternative im Hinblick auf die gegebenen Zielvorstellungen. Dabei wird von einer rationalen Wahl- bzw. Handlungsweise beim Entscheidungsträger ausgegangen. Rationalität als zweckmäßige Grundeinstellung beim Auswählen einer optimalen Alternative vernachlässigt allerdings die oben genannten psychologischen und soziologischen Einflüsse auf den Wahlakt. Bei der normativen Enttscheidungstheorie wird dagegen mehr Wert auf die oLtscheidungssituationen und die Anwendung daran angepasster Entscheidungsregeln gelegt. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die normative Entscheidungslogik, da eine Beschreibung realer Entscheidungssituationen zwar interessant sein kann, für die Gestaltung zukünftiger Entscheidungen aber wenig Aussagewert hat. Dennoch darf nicht verkannt werden, dass aus Fehlentscheidungen Schlüsse für künftige Verhaltensweisen zu ziehen sind.

Notwendige Bestandteile eines Entscheidungsmodells

Sind Ziele gebildet, gegenwärtige und künftige Probleme erkannt sowie Lösungsalternativen gefunden und im Hinblick auf ihre Wirkung prognostiziert, so liegen dem Entscheidungsträger sämtliche Informationen vor, die er für eine rationale und sachgerechte Entscheidung benötigt. Eine Entscheidung ist damit die Wahl der optimalen Handlungsalternative aus den gebildeten und im zulässigen Bereich definierten Maßnahmen. Der Wert einer Alternative bemisst sich nach ihrer Eignung für die Erreichung des vorgestellten Zielbündels. Optimal bedeutet in diesem Zusammenhang entweder ein extremes oder ein satisfizierendes oder ein fixierendes Zielausmaß. Will ein Entscheidungsträger möglichst viel oder wenig eines Zielinhalts erreichen, spricht man von Extremierung. Das Anstreben eines gewissen Anspruchsniveaus, ab dem oder bis zu dem der Entscheidungsträger zufrieden ist, wird als Satisfizierung, das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses als Fixierung bezeichnet.
 
Das Abwägen der einzelnen Alternativen setzt zunächst deren Bewertung voraus. Eine Alternative bewerten heißt, ihr eine Zielwirkung zuzuordnen. Solche Ergebnisse lassen sich mit drei verschiedenen Skalentypen darstellen.

Eine Nominalskala teilt die Ergebnisse einer Maßnahme in gleichberechtigte, nebeneinander liegende Merkmale ein. So ist z. B. bei der Einstufung der Religionszugehörigkeit in »katholisch«, »evangelisch« und »andersgläubig« keine wertmäßige Reihenfolge der Ausprägungen gegeben. Gleiches gilt für die Skalierung des Geschlechts oder von Farben. Bei der Ordinalskala lassen sich die Merkmale in einer Rangreihe anordnen. So wird die Platzie-rung von Alternativen auf Rang 1, 2 oder 3 bzw. die Größe (groß, größer,
am größten) oder Länge (kurz, mittel, lang) ohne Angabe der Abstände zwischen den Rangplätzen als ordinale Skalierung bezeichnet. Intervallskalen bzw. Verhältnisskalen werden als Kardinalskalen bezeichnet und geben in einer Rangreihe die jeweiligen Abstände zwischen den Ausprägungen an. So ist z. B. in einer Temperaturskala oder in Längen- bzw. Größenmaßen der Abstand zwischen zwei Punkten genau definiert.

Kategorien

Service

Info/Kontakt