Die Besonderen Altersvorsorgeverträge des privaten Rentenversicherungsrechts und ihr Schutz vor Gläubigern in Österreich und Deutschland

Die Besonderen Altersvorsorgeverträge des privaten Rentenversicherungsrechts und ihr Schutz vor Gläubigern in Österreich und Deutschland

von: Albert Prahl, Egon Lorenz

Verlag Versicherungswirtschaft, 2014

ISBN: 9783862983018

Sprache: Deutsch

443 Seiten, Download: 3047 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen PC, MAC, Laptop


 

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Die Besonderen Altersvorsorgeverträge des privaten Rentenversicherungsrechts und ihr Schutz vor Gläubigern in Österreich und Deutschland



In der Erkenntnis, dass die gesetzliche Rentenversicherung künftig nicht mehr in der Lage sein wird, allgemein eine tragfähige Altersversorgung zu gewährleisten, wird verstärkt der moderne Lebensversicherungsvertrag zur privaten Altersvorsorge als Kapital- und als Rentenversicherung oder als Kombination aus beiden eingesetzt. Gegenstand dieser Arbeit ist der Besondere Teil der privatrechtlichen Rentenversicherung zur Altersvorsorge. Darunter werden Altersvorsorgeverträge verstanden, denen besondere gesetzgeberische Bemühungen gelten, sie zu fördern. Das sind: In Österreich - die Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge (Pensionszusatzversicherung) - die Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge, - die Kollektivversicherung der betrieblichen Altersvorsorge - Verträge mit Sonderausgabenabzug In Deutschland - 'Riester'-Vertrag - 'Rürup'-Vertrag Der Autor zeigt u. a. auf, in welcher Weise die Gesetzgeber beider Staaten, entsprechend dem Leitgedanken der Altersvorsorge, sicherstellen, dass das Altersvermögen der Altersvorsorge erhalten bleibt, damit es seinen Zweck, die Renten in der Auszahlungsphase zu ermöglichen, erfüllen kann und wie sie dementsprechend die Verfügungsmacht des Versicherungsnehmers und anderer Forderungsinhaber zurückdrängen. Das Werk wendet sich hauptsächlich an praktizierende Juristen, die an Rechtsvergleichung interessiert sind, aber auch an die Gesetzgeber.

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