Fehldiagnosen und Patientensicherheit

Fehldiagnosen und Patientensicherheit

von: Wilhelm Kirch

Springer-Verlag, 2005

ISBN: 9783540275381

Sprache: Deutsch

240 Seiten, Download: 3292 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

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Fehldiagnosen und Patientensicherheit



6.1 Patientensicherheit und Risikomanagement aus Sicht des Gesundheitssystems (S. 169-170)

6.1.1 Gesundheitspolitische Rahmenbedingungen

Die Relevanz der Qualität im Gesundheitswesen ist nicht unabhängig vom Entwicklungsstand des jeweiligen Gesundheitswesens zu sehen. In den industrialisierten Ländern entwickelt sich das Gesundheitswesen von der Phase der Kostendeckung über die Phase der Kostendämpfung zur Phase des Wettbewerbs fort (Relman [66]). In der Phase der Kostendeckung werden alle erbrachten Leistungen vergütet, explizite Qualitätssicherungsprogramme existieren nur in Ausnahmefällen, wie z. B. die Perinatalerhebung, eines der ältesten Qualitätsdarlegungsprojekte in Deutschland.

Die Phase der Kostendämpfung (cost containment) begann in Deutschland im Jahr 1993 mit dem Gesundheitsstrukturgesetz unter Gesundheitsminister Seehofer – das Selbstkostendeckungsprinzip wurde aufgehoben und unter den Bedingungen einer sektoralen Budgetierung ein begrenzter Preiswettbewerb eingeführt, die transparente Erfassung der Leistungen (ICD, ICPM) begonnen und erste Fallpauschalen (und Sonderentgelte) für ca. 20 % der stationären Fälle defi niert. Da nicht auszuschließen war, dass die noch nicht Risiko- und Komorbiditäts-adjustierten Fallpauschalen zu einer Verschlechterung der Gesundheitsversorgung führten, erhielt die sog. externe Qualitätssicherung, die Qualitätsdaten zu den Fallpauschalen erarbeitete, eine größere Bedeutung. In der dritten Phase steht den Kosten der Output in Form von Qualität und Leistungsmenge gegenüber, das Schlüsselwort ist der Wert der Leistung, value of care (Wenzel [89]).

Die Qualität der Leistungen wird beschrieben über die nachgewiesene (effi cacy) und umgesetzte Wirksamkeit (eff ectiveness), muss in angemessener Form die Patientenpräferenzen berücksichtigen (acceptability), zu möglichst niedrigern Kosten (effi ciency) auf dem besten Kosten-Leistungs-Niveau (optimality) erbracht werden und im Übrigen Grundsätzen der sozialen und ethischen Kompatibilität (legitimacy equity) entsprechen (Donabedian [23]). Diese Entwicklung impliziert, dass die Kunden, in erster Linie die Patienten, aber auch Kostenträger, Arbeitgeber und andere kooperierende Anbieter gestützt auf Qualitätsinformationen und in ihrer Wahlfreiheit gestärkt als Nachfrager von Gesundheitsleistungen ihre beste Wahl treff en können (health care consumerism (Angell und Kassirer [3], Kizer [45]).

6.1.2 Qualität und Qualitätstransparenz

In Deutschland wurde der Übergang in die Phase des value of care durch die GKV 2000-Reform eingeleitet. Hervorzuheben sind diesbezüglich

• die bundesweite Durchführung der Qualitätssicherung durch die Bundesgeschäft sstelle Qualitätssicherung in Düsseldorf (BQS) nach §137 Abs. 1 i.V.m. §135a und §91 Abs. 1 SGB V,
• die verpflichtende Einführung des Qualitätsberichtes verbunden mit der Möglichkeit für Kostenträger und Kassenärztliche Vereinigungen, diese Informationen vergleichend z. B. im Internet zu präsentieren (§137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 und Satz 6 SGB V),

• die Einführung des internen Qualitätsmanagements in allen Institutionen des Gesundheitswesens n. §135a SGB V – die Institutionen sollen lernen, mit Qualitätsinformationen zu steuern,

• die Stärkung der Patientensouveränität durch Repräsentation im Bundesausschuss, durch die Etablierung eines Patientenbeauft ragten der Bundesregierung und durch die Möglichkeit der Bonusregelungen (§140f-h SGB V).

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