Familienpolitik und soziale Sicherung - Festschrift für Heinz Lampert

Familienpolitik und soziale Sicherung - Festschrift für Heinz Lampert

von: Jörg W. Althammer

Springer-Verlag, 2005

ISBN: 9783540272922

Sprache: Deutsch

500 Seiten, Download: 72868 KB

 
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Familienpolitik und soziale Sicherung - Festschrift für Heinz Lampert



Familie und Familienpolitik aus der Sicht Johannes Paul II. (S.119)

Lothar Roos

,,Familien haben ein Recht, von den staatlichen Autoritaten eine angemessene Familienpolitik auf juristischem, wirtschaftlichem, sozialem und steuerrechtlichem Gebiet erwarten zu konnen, die jedwede Benachteiligung ausschließt."

Mit diesem Satz der vatikanischen ,,Charta der Familienrechte" konnte man auch zutreffend Anliegen und Stoßrichtung des sein ganzes akademisches Forschen und Lehren durchziehenden Wirkens Heinz Lamperts kennzeichnen, eine ,,angemessene Familienpolitik" als Grundstein oder Schlussstein der Sozialpolitik wissenschaftlich zu begründen und öffentlich zu vertreten.

Leider beginnen Bürger und Politiker der meisten westlichen Sozialstaaten erst in jüngster Zeit angesichts der heutigen ,,Krise" des Sozialstaats und ihrer drohenden Zuspitzung durch die sich abzeichnende demographische Entwicklung die Wahrheit zu begreifen, die Heinz Lampert schon seit langem gesehen und dokumentiert hat.

In diesem Beitrag sollen zunachst (I.) die anthropologischen und sozialethischen Angelpunkte der Sozialverkundigung Johannes Paul II. über die Familie herausgearbeitet werden, um dann (II.) deren Relevanz für eine heute "angemessene Familienpolitik" darzustellen. Schließlich (III.) ist wenigstens kurz den Gründen nachzugehen, warum es zu jenem Bewusstseinsverlust hinsichtlich einer ,,angemessenen Familienpolitik" kam, den Heinz Lampert schon lange hellsichtig beklagt.

1. Sozialanthropologie und Kulturleistungen der Familie

Eine Gesellschaft, die nur dank der gelebten Kraft der Grundwerte des Friedens (Rechtsstaat), der Freiheit (Personlichkeitsrechte) und der Gerechtigkeit (soziale Menschenrechte) und den damit verbundenen Pflichten exisitieren kann, muss sich der anthropologischen Grundlage dieser Werte bewusst sein. Zugleich muss sie stets von neuem die Fähigkeit entwickeln, ein solches Bewusstsein und ein entsprechendes Ethos an die nachste Generation weiterzugeben.

Grundlegend dafür ist die Einsicht, dass ,,die Familie, die viel mehr ist als eine bloße juridische, soziale und ökonomische Einheit, eine Gemeinschaft der Liebe und Solidarität bildet, die in einzigartiger Weise geeignet ist, kulturelle, ethische, soziale, geistige und religiöse Werte zu lehren und zu übermitteln, wie sie wesentlich sind fur die Entwicklung und das Wohlergehen ihrer eigenen Mitglieder und der ganzen Gesellschaft".

Diese Aussagen werden in den Sozialenzykliken des gegenwartigen Papstes und in vielen anderen seiner Äußerungen in ihrer ganzen Breite entfaltet. Bevor wir dies im Einzelnen darlegen, soil zunächst etwas lieber die erkenntnistheoretischen Voraussetzungen einer christlichen Anthrophologie der Familie gesagt werden, wie sie in den entsprehenden Äußerungen des Papstes durchscheinen.

1.1. Zu den erkenntnistheoretischen Voraussetzungen

Die erkenntnistheoretische Grundlage aller Äußerungen des gegenwartigen Papstes über Familie und Familienpolitik wie der kirchlichen Sozialverkündigung insgesamt findet sich präzise in der ,,Charta der Familienrechte" dargestellt: Aufgabe der Kirche sei es, ,,allen den Plan Gottes, wie er fur Ehe und Familie der menschlichen Natur eingeschrieben ist, zu verkünden, diese beiden Institutionen zu fordern und sie gegen alle zu verteidigen, die sie angreifen."

Die entscheidende erkenntnistheoretische Formel ,,der menschlichen Natur eingeschrieben" bedarf einer dreifachen Erläuterung:

1. Die Kirche geht davon aus, dass die Einsicht über die Würde des Menschen, die damit verbundenen Rechte und Pflichten und die zu ihrem praktischen Vollzug unabdingbaren gesellschaftlichen Institutionen und Tugenden prinzipiell von allen Menschen guten Willens akzeptiert werden kann.

Von dieser Überzeugung geht übrigens auch unser Grundgesetz aus. Es ,,bekennt sich" in Art. 1 Abs. (2) zu ,,unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt".

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