Die Professionalisierung des Hebammenberufs

Die Professionalisierung des Hebammenberufs

von: Monika Zoege

Hogrefe AG, 2004

ISBN: 9783456940625

Sprache: Deutsch

441 Seiten, Download: 1901 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen PC, MAC, Laptop


 

eBook anfordern

Mehr zum Inhalt

Die Professionalisierung des Hebammenberufs



5. Die Suche nach neuen (Aus-) Bildungsstrukturen für die Gesundheitsfachberufe (S.171-172)

Kapitel 5 veranschaulicht die «Suchbewegungen», die die Debatte um eine überfällige Reform der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen prägen. Die breite, über den Hebammenberuf hinausgehende Darstellung der verschiedenen bildungspolitischen Vorstellungen hat den Sinn auszuloten, inwieweit sich gemeinsame – oder auch nur vergleichbare – Strategien entwickeln lassen, aus der beschriebenen Bildungssackgasse der Gesundheitsfachberufe herauszufinden. Als erstes wird der von den Kultusbehörden gesteckte Rahmen der Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen kurz umrissen und um die Empfehlungen des Wissenschaftsrats bzgl. der Gesundheitsfachberufe einerseits und bzgl. der Einführung neuer Studienstrukturen andererseits ergänzt.

Daran anschließend wird referiert, welche Vorstellungen die Berufsverbände ihrerseits bisher zur Thematik einer grundlegenden Ausbildungsreform entwickelt haben und welche einschlägigen Studienmöglichkeiten es inzwischen bereits gibt. Als Kontrapunkt zu diesen Überlegungen wird die Position des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) und der ehemaligen Gewerkschaft ÖTV dargelegt und erläutert; beide Institutionen setzen sich für eine Integration der Gesundheitsfachberufe ins Duale System ein. Im letzten Abschnitt dieses Kapitels werden aus den dargestellten Ansätzen erste Schlussfolgerungen für eine Strukturreform der Hebammenausbildung gezogen. 5.1 Der von der Kultusministerkonferenz abgesteckte Rahmen Die Kultusministerkonferenz (KMK), die unter anderem das Ziel verfolgt, trotz der Länderhoheit im Bildungsbereich eine gewisse Einheitlichkeit bzw. Vergleichbarkeit von Ausbildungs- und Studiengängen herzustellen, hat in den vergangenen Jahren verschiedene Beschlüsse zur Frage der Berufsbildung in den Gesundheitsfachberufen gefasst.

An der Sonderstellung der Grundausbildung in den Gesundheitsfachberufen wird von der KMK zur Zeit nicht gerührt. Eine Überführung der Grundausbildung in den Hochschulbereich, wie ihn der Bund Deutscher Hebammen, die Berufs- verbände der therapeutischen Gesundheitsfachberufe und auch der Wissenschaftsrat fordern (siehe unten), lehnt die gemeinsame Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz mit den Konferenzen der Gesundheits- und Arbeits- und Sozialminister (AG KMK/GMK/ASMK) für diese Berufe ebenso wie für die Pflegeberufe ab. Es handele sich um hochwertige Ausbildungen im Bereich der beruflichen Bildung, die «auch aus bildungspolitischen Gründen nicht nur Studienberechtigten vorbehalten werden sollen» (KMK 1997 b: 8). Die eigene Empfehlung, im Sinne der Bologna-Erklärung (siehe unten) die Einführung von Bachelor- und Master- Studiengängen an deutschen Hochschulen zu forcieren (KMK 2000 b, 2001, 2003), will die KMK also bislang nicht auf die Gesundheitsfachberufe bezogen sehen.

In Bezug auf die Qualifikation der Lehrkräfte hat die KMK jedoch bereits 1995 eine richtungweisende Entscheidung getroffen: Seinerzeit wurde die «Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5)» um die Fachrichtung «Pflege» erweitert (Beschluss der KMK vom 12.5.1995).1 Damit wurde festgelegt, dass zukünftig die LehrerInnen für Pflege und Hebammenwesen analog zu den Berufsschullehrern anderer Fachrichtungen ein reguläres Lehramtsstudium an Universitäten mit anschließendem Vorbereitungsdienst (Referendariat) durchlaufen sollen. Einschlägige Fachhochschulabschlüsse (z. B. Pflegepädagogik) sollen als bestandene Zwischenprüfung angerechnet werden.

Die Vorgaben dieser Rahmenvereinbarung von 1995 werden im Bericht «Studiengänge im Tätigkeitsfeld Gesundheitswesen» der o. g. gemeinsamen «Arbeitsgruppe KMK/GMK/ASMK» präzisiert und erläutert. Unter Punkt 4 (KMK 1997 b: 8 ff) geht es berufsübergreifend um die Qualifikation des «Lehrpersonals an den Schulen im Bereich von Gesundheits- und Sozialwesen». Es heißt hier ausdrücklich, dass bei der qualifizierten Ausbildung auf Hochschulebene von einem einheitlichen Lehramtsprofil für den theoretischen und praktischen Unterricht auszugehen sei. Hinsichtlich des Fächerkanons solle diese Ausbildung breit angelegt sein und so eine Differenzierung nach einzelnen Berufsfeldern zulassen (KMK 1997 b: 9). Die «Fachrichtung Pflege» (KMK 1995: Punkt 16 der Anlage) ist hier also definitiv als Oberbegriff im Sinne einer «Fachrichtung Gesundheitsfachberufe » zu verstehen, und nicht etwa als «Lehramt Pflegewissenschaft» im engeren Sinne.

Kategorien

Service

Info/Kontakt